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Die Feuerlöscher Pflicht: UBS UNIVERSAL Service GmbH in Halle informiert Nützliche Lebensretter

Im Ernstfall kann ein Feuerlöscher viele Leben retten. Die nützlichen Helfer ersticken die Flamme durch ein spezielles Löschmittel im Inneren gezielt. Wer also schnell handelt, kann einen größeren Brand mit Sachschäden und Opfern vermeiden. Deshalb wundert es nicht, dass Feuerlöscher in bestimmten Räumlichkeiten Pflicht sind.

Welche Räume und Gebäude eine Feuerlöscher Pflicht haben, erklärt Falko Straube, Inhaber der UBS UNIVERSAL Service GmbH in Halle. Seit vielen Jahren steht der erfahrene Experte Unternehmen sowie Privatpersonen unterstützend, beratend und ausführend zur Seite.

Privathaushalt und Gewerbe

Grundsätzlich besteht in privaten Haushalten keine Feuerlöscher Pflicht. Allerdings wäre es ratsam sich einen Feuerlöscher zuzulegen. Denn viele Brände entstehen in den eigenen vier Wänden. Bei gewerblichen Räumlichkeiten gibt es eine andere Pflicht. Denn in Büros, Gewerben und sämtlichen Arbeitsstätten besteht eine Feuerlöscher Pflicht. Hier wird beispielsweise festgelegt, wie viele Löschmitteleinheiten vorhanden sein müssen.

Wer die Feuerlöscher Pflicht einfach ignoriert, riskiert empfindlich Geldstrafen. Gleichzeitig läuft man Gefahr, dass die Versicherung bei einem Brand nicht für den Schaden aufkommt, insofern die Pflicht missachtet wurde. In so einem Fall müsste man für die gesamten Kosten selber aufkommen – nur weil ein Feuerlöscher fehlt, der durchschnittlich 20 Euro kostet.

Der Experte für Brandschutz informiert über die Pflichten eines Arbeitgebers im Hinblick auf Feuerlöscher und Co. Das Leistungsspektrum beinhaltet weiterführend folgende Leistungen:

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Falls Fragen, Anregungen oder Interesse besteht, steht die UBS UNIVERSAL Service GmbH gerne zur Verfügung. Das freundliche Team erreicht man telefonisch unter 0345 5400370 oder per E-Mail an info@universal-brandschutz.de.

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